49.3.2.Nr.12
§ 1478 Satz 2 ABGB
§ 1480 ABGB
GleichbehandlungsrahmenRL 2000/78/EG
1. Für die Verjährung von Entgeltansprüchen gemäß § 1480 ABGB ist zwischen der Verjährung des Gesamtrechts an sich und der Verjährung der einzelnen Nachforderungen zu unterscheiden.

