49.3.2.Nr.8
§ 1152 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
1. Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen sind inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen und unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB.
49.3.2.Nr.8
§ 1152 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
1. Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen sind inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen und unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB.
