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Für zweckverfehlende Leistungen - Beginn des Fristenlaufs - OGH 26.8.2009, 9 ObA 102/09d

29. LfgFebruar 2010

49.3.2.Nr.8

§ 1152 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB

1. Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen sind inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen und unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB.

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