49.3.2.Nr.7
§ 1152 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
1. Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB.
49.3.2.Nr.7
§ 1152 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
1. Ansprüche aus zweckverfehlenden Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit des § 1486 Z 5 ABGB.
