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Fristenlauf und Fürsorgepflicht - OGH 29.10.2009, 9 ObA 20/09w

29. LfgFebruar 2010

49.3.2.Nr.9

§ 1157 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB

1. Für den Beginn des Laufes der dreijährigen Verjährungsfrist kommt es in aller Regel nur auf die objektive Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs an.

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