49.3.2.Nr.5
§ 1438 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
Arbeiter-Kollektivvertrag Bodenlegergewerbe
1. Ist zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung (hier durch Abzug vom Monatslohn) der Rückforderungsanspruch wegen Ablaufs der dreijährigen Verjährungsfrist verjährt, kann die Aufrechnung keine Rechtswirkungen herbeiführen.

