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Diensterfindungsvergütungen - OGH 2.2.2005, 9 ObA 7/04a

15. LfgJuni 2005

49.3.2.Nr.4

§ 19 PatG

1. Der Vergütungsanspruch für Diensterfindungen wird jeweils mit der einzelnen Benützungshandlung fällig.

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