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Grundentgelt überlassener Arbeitskräfte - OGH 27.3.2002, 9 ObA 58/02y - OGH 27.3.2002, 9 ObA 69/02s

7. LfgNovember 2002

49.3.2.Nr.3

§ 10 Abs. 1 erster Satz AÜG
§ 11 Abs. 2 Z 5 AÜG

1. Auf den Grundentgeltsanspruch überlassener Arbeitskräfte sind die für die potentiellen Beschäftigerbetriebe geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen auch in ihren Verfallsund Verjährungsregeln nicht anzuwenden.

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