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Rückforderung des Arbeitgebers: 3 oder 30 Jahre? - OGH 17.5.2000, 9 ObA 39/00a

2. LfgFebruar 2001

49.3.2.Nr.2

§ 1431 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB

1. Ein auf § 1431 ABGB gestützter Anspruch auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt verjährt in analoger Anwendung des § 1486 Z 5 ABGB nach drei Jahren.

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