49.3.1.Nr.11
§ 877 ABGB
§ 879 ABGB
§ 881 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 1437 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 78 EStG
§ 79 EStG
§ 83 Abs. 1 EStG
§ 49a ASGG
1. Der Kondiktionsanspruch nach § 877 ABGB, auf den sich das Rückforderungsbegehren betreffend das Entgelt stützt, verjährt zwar grundsätzlich in 30 Jahren, doch unterliegen gemäß § 1486 Z 5 ABGB Forderungen der Dienstnehmer wegen Entgelts und Auslagenersatzes aus den Dienstverträgen sowie der Dienstgeber wegen der auf solche Forderungen gewährten Vorschüsse der dreijährigen Verjährung.

