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Beginn, (subjektive) Hindernisse, Ablaufhemmung - durch Vergleichsgespräche, Klagseinbringung BR, Verjährungseinrede (Zulagen für Nachtdienste und Ersatzruhetage, Abrechnungen) - OGH 25.4.2018, 9 ObA 24/18x

55. LfgOktober 2018

49.3.1.Nr.10

§ 42 NÖ LVBG iVm
§ 14 Abs. 4 NÖ SÄG 1992
iVm § 62 Abs. 7 NÖ LBG
§ 54 Abs. 5 ASGG

1. Nach § 42 NÖ LVBG (§ 14 Abs. 4 NÖ SÄG 1992 iVm § 62 Abs. 7 NÖ LBG) verjähren Ansprüche auf Geldleistung nach diesem Gesetz, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden, nachdem die anspruchsbegründende Leistung erbracht worden oder der anspruchsbegründende Aufwand entstanden war.

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