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Verjährungsverzichte - Zugunsten Dritter? Auch schlüssig? Für welchen Zeitraum? - OGH 26.1.2017, 9 ObA 156/16f

51. LfgJuni 2017

49.3.1.Nr.9

§ 863 ABGB
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1502 ABGB

1. Gemäß § 1502 ABGB kann auf die Verjährung im Voraus nicht verzichtet werden, doch steht einem solchen Verzicht nach Eintritt der Verjährung § 1502 ABGB nicht entgegen.

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