49.3.1.Nr.8
§ 1478 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 1489 ABGB
§ 52 Abs. 1 Salzburger L-VBG
§ 18a VBG
1. Wird die Bezahlung von Überstundenvergütungen geltend gemacht und ein davon verschiedener Schadenersatzanspruch gar nicht behauptet, ist die Rechtsansicht, dass der geltend gemachte Anspruch ungeachtet seiner Bezeichnung als Schadenersatzanspruch inhaltlich als Entgeltanspruch anzusehen ist, jedenfalls vertretbar.

