49.3.1.Nr.3
§ 1501 ABGB
1. Wie bei den kollektivvertraglichen Verfallsklauseln, bedarf es auch bei Anwendbarkeit der allgemeinen Verjährungsregeln der Einrede der Verjährung im Prozess.
49.3.1.Nr.3
§ 1501 ABGB
1. Wie bei den kollektivvertraglichen Verfallsklauseln, bedarf es auch bei Anwendbarkeit der allgemeinen Verjährungsregeln der Einrede der Verjährung im Prozess.
