49.3.1.Nr.2
§ 1497 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Wurde eine Forderung bloß in compensando eingewendet, kommt es aber letztlich mangels berechtigter Hauptforderung zu keiner Kompensation, wird die Verjährung im Sinne des § 1497 ABGB nur dann unterbrochen, wenn die Klage binnen angemessener Frist danach eingebracht wird.

