49.3.1.Nr.1
§ 1497 ABGB
1. Eine Klage beim unzuständigen Gericht unterbricht die Verjährung - außer im Fall des § 261 Abs. 6 ZPO - nicht, wobei der Zeitpunkt der Zurückweisung gleichgültig ist.
49.3.1.Nr.1
§ 1497 ABGB
1. Eine Klage beim unzuständigen Gericht unterbricht die Verjährung - außer im Fall des § 261 Abs. 6 ZPO - nicht, wobei der Zeitpunkt der Zurückweisung gleichgültig ist.
