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Einstufungsfehler Verfall der Differenzentgelte? - OGH 28.3.2025, 8 ObA 5/25f

76. LfgOktober 2025

49.2.3.Nr.34

§ 64 Abs. 2 und 3 KollV Universitäten

1. Der Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten sieht in § 64 vor, dass Ansprüche wie hier bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Fälligkeit vom Arbeitnehmer bei der Universität schriftlich geltend zu machen sind (Abs 2).

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