49.2.3.Nr.31
§ 879 ABGB
Pkte. VIII A. Z. 1 und 2, Z. 4 und 5, Z. 7, XX B, XX C. KollV Handelsangestellte
1. Diffizile Fragen eines Zeitkontos stellen sich nicht, wenn der Arbeitgeber kein Zeitkonto geführt und den zustehenden Zeitausgleich vorenthalten hat.

