49.2.3.Nr.30
§ 879 ABGB
1. Ein allgemeiner Rechtssatz, dass sich der Arbeitgeber immer dann nicht auf die Verfallsklausel aus einem Kollektivvertrag berufen könne, wenn er selbst gegen kollektivvertragliche Bestimmungen verstoßen habe (z.B. seiner kollektivvertraglichen Verpflichtung zur monatlichen Lohnabrechnung), ist dem Gesetz nach stRsp fremd.

