49.2.3.Nr.29
§ 879 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 7i Abs. 3 AVRAG
§ 29 Abs. 1 und 4 LSD-BG
Pkt. 6 lit.c Angestellten-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Nach stRsp ist zwischen der vertraglichen Unabdingbarkeit eines Anspruchs und der Frist für dessen Geltendmachung zu unterscheiden und kann auch bei unabdingbaren Ansprüchen eine kürzere als die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für die Geltendmachung vereinbart werden.

