49.2.3.Nr.21
Art. XIV Arbeiter-KollV private Autobusbetriebe
1. Ist ein Forderungsschreiben dem Arbeitgeber tatsächlich in der Verfallsfrist zugegangen, bewirkt der Umstand, dass dieses entgegen der kollektivvertraglichen Anforderung nicht eingeschrieben war, keinen kollektivvertaglichen Verfall der Ansprüche.

