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Übliche Lohnabrechnung im Ablagefach treuwidrige Vereitelung bei Krankenstand? - OGH 29.1.2014, 9 ObA 6/14v

42. LfgJuni 2014

49.2.3.Nr.22

§ 879 ABGB

1. Setzt der Kollektivvertrag für den Verfall ordnungsgemäße Lohnabrechnungen voraus, enthält er aber keine Bestimmungen zu ihrer Übermittlung, liegt in der betriebsüblichen und vereinbarten Ablage der Lohnabrechnungen im Arbeitnehmer-Fach, aus dem sie jederzeit abholbar sind, auch bei längerem Krankenstand keine treuwidrige Vereitelung der Geltendmachung von Ansprüchen vor.

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