49.2.3.Nr.20
§ 879 ABGB
§ 1014 ABGB
§ 1041 ABGB
§ 1295 ABGB
1. Die Berufung auf eine Verfallsklausel kann dann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Dienstgeber dem Dienstnehmer durch rechtswidriges Verhalten die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich macht.

