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Verstoß gegen Treu und Glauben Unzulässige Durchrechnung, Überhangsstunden - OGH 24.9.2003, 9 ObA 107/03f

11. LfgFebruar 2004

49.2.3.Nr.12

§ 879 ABGB
§ 4 Abs. 6 AZG
§ 6 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 5 Abs. 10 KollV Gewerbeangestellte

1. Das Arbeitszeitgesetz ist insoweit relativ zwingend, als Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers (im Anlassfall durch Verlängerung der höchstzulässigen Normalarbeitszeit mittels ungesetzlicher längerer Durchrechnung) nichtig, aber Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers (etwa Verkürzungen der Normalarbeitszeit) gestattet sind.

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