49.2.3.Nr.10
§ 1431 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG
1. Kondiktionsansprüche des Arbeitgebers - also Ansprüche auf Rückerstattung nicht geschuldeten Entgelts - unterliegen nicht dem Kollektivvertrag und können daher auch nicht nach dessen Bestimmungen verfallen.

