49.2.3.Nr.7
§ 1501 ABGB
1. Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist verlangt nicht, dass der Ablauf kollektivvertraglicher Ausschlussfristen von Amts wegen wahrzunehmen ist.
49.2.3.Nr.7
§ 1501 ABGB
1. Der Normzweck einer kollektivvertraglichen Verfallsfrist verlangt nicht, dass der Ablauf kollektivvertraglicher Ausschlussfristen von Amts wegen wahrzunehmen ist.
