49.2.3.Nr.5
KollV Gastgewerbe-Arbeiter
1. Verlangt der KollV für den Verfall von Überstundenentgelten eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung, muss diese eine Überprüfungsgrundlage ausgehend vom Inhalt des vereinbarten Arbeitsvertrages bilden und nachvollziehbar sein.

