49.2.3.Nr.4
§ 7 Abs. 3 KollV Gebäudereiniger
1. Nach ständiger Judikatur kommt eine Berufung auf die Verfallsklausel in einem Kollektivvertrag dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung aus dem Kollektivvertrag, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu legen (vgl dazu § 7 Abs. 3 des Kollektivvertrags der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger), beharrlich verletzt.

