49.2.3.Nr.3
KollV Arbeiter Gastgewerbe
§ 10 Abs. 1 Satz 3 AÜG
1. Verfallen Entgeltansprüche für Überstunden nur, wenn sie nicht innerhalb von 4 Monaten nach Durchführung der Lohnabrechnung über deren Leistungen … beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden, muss der Arbeitgeber im Prozess jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber jeweils den der Nettolohnvereinbarung entsprechenden Betrag ausbezahlt und der Arbeitnehmer vorgebracht hat, eine solche Abrechnung nie erhalten zu haben, nicht nur die Verfallsbestimmung geltend machen, sondern zusätzlich ausdrücklich behaupten und unter Beweis stellen, solche Lohnabrechnungen durchgeführt und dem Arbeitnehmer mitgeteilt zu haben.

