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Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers Erforderliche rechtzeitige Konkretisierung - OGH 29.9.2014, 8 ObA 61/14z

44. LfgFebruar 2015

49.2.2.Nr.7

Art. 12 Z 2 Arbeiter-KollV Güterbeförderung

1. Auch ein Schadenersatzanspruch des Dienstgebers muss gegenüber dem Dienstnehmer innerhalb der Verfallsfrist im möglichen Ausmaß bereits soweit konkretisiert werden, dass der Dienstnehmer den Umfang des Schadens erkennen kann.

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