49.2.2.Nr.8
§ 26 Abs. 8 und 9 Z. 1 AZG
XX. Pkt 1. KV Arbeiter eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe
1. Nach § 26 Abs. 8 AZG haben Arbeitnehmer einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen, wenn sie nachweislich verlangt werden.

