49.2.2.Nr.6
§ 1162d ABGB
§ 1489 ABGB
Art. XII Arbeiter-KollV Güterbeförderung
§ 3 Abs. 2 ArbVG
1. Die Verfallsbestimmung in Art. XII des Kollektivvertrages Güterbeförderung ist unter Berücksichtigung ihres offenkundigen Kompromisscharakters eine abschließende Regelung für alle in Betracht kommenden Ansprüche, neben der für eine Anwendung des § 1162d ABGB kein Raum mehr sein soll.

