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Besserstellungsbeurteilung und Folgen - OGH 4.5.2006, 9 ObA 141/05h

19. LfgOktober 2006

49.2.2.Nr.5

§ 1162d ABGB
§ 34 AngG
§ 20 Arbeiter-KollV Bewachungsgewerbe

1. Nach herrschender Auffassung kann die Frist des § 1162d ABGB nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verkürzt, wohl aber verlängert werden.

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