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OGH 4.9.2002, 9 ObA 98/02f

8. LfgFebruar 2003

49.2.2.Nr.2

Art. XX KollV Metallgewerbe Arbeiter
§ 1162d ABGB

1. Art. XX Z 1 KollV Metallgewerbe Arbeiter verkürzt die sonst dreijährige (kurze) Verjährungsfrist - soweit rechtlich zulässig - derart, dass an ihre Stelle eine viermonatige Präklusivfrist tritt, um dem Arbeitgeber rasch darüber Klarheit zu verschaffen, welche Ansprüche noch erhoben werden.

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