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Auch für Ersatzruheabgeltungsansprüche? - OGH 18.12.2003, 8 ObA 106/03a

12. LfgJuni 2004

49.2.2.Nr.3

§ 6 ARG

1. Auf den Ersatzanspruch nach § 6 ARG sind nicht die kollektivvertraglichen Verfallsklauseln, sondern die allgemeinen Verjährungsregeln anzuwenden.

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