49.2.1.Nr.33
Pkt 5. b und c KollV Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
§ 26 Abs. 8 AZG
1. Stellt der KollV den Verfall der Entgeltansprüche für Überstunden auf das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung ab („nach Durchführung der Lohnabrechnung über deren Leistung“), verfolgt er damit den Zweck, dem Arbeitnehmer durch die Ausfolgung einer Lohnabrechnung Klarheit darüber zu verschaffen, welche Leistungen der Arbeitgeber berücksichtigt hat.

