49.2.1.Nr.32
Art. XII Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe
1. Eine Bestimmung, die den Beginn des Laufes der Verfallfrist an die Ausfolgung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung knüpft, verfolgt den Zweck, dem Dienstnehmer durch die Ausfolgung einer Abrechnung Klarheit darüber zu verschaffen, welche Leistungen berücksichtigt wurden.

