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Gehaltsdifferenzen aus richtigem KollV - OGH 25.9.2014, 9 ObA 81/14y

44. LfgFebruar 2015

49.2.1.Nr.31

KollV Handelsangestellte Arbeiter-KollV Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen

1. Ist auf eine bisher als Tankstellenarbeiterin behandelte Arbeitnehmerin in einer Selbstbedienungstankstelle samt Waschanlage, Shop und Bistro infolge überwiegender Angestelltendienste letztlich der Handelsangestellten-KollV anzuwenden, unterliegen die Differenzentgelte auf den Angestellten-KollV nicht der in Art. XX Punkt A dieses KollV enthaltenen sechsmonatigen Verfallsfrist, sondern ist dafür Abschnitt A Punkt 4. der Gehaltsordnung dieses KollV maßgeblich, wonach Gehaltsansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung mangels Geltendmachung mit Ablauf von einem Jahr verfallen.

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