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Bei rechtzeitigen anderen Forderungen übersehene Abfertigungsdifferenz? - OGH 27.1.2017, 8 ObA 75/16m

51. LfgJuni 2017

49.2.1.Nr.34

§ 23 AngG
Pkt. XX KollV Handelsangestellte

1. Im Allgemeinen reicht es zur Abwehr des Verfalls aus, Ansprüche lediglich ihrer Art nach geltend zu machen; eine ziffernmäßige Aufgliederung ist nicht erforderlich.

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