49.2.1.Nr.24
§ 5 ABGB
§ 10 AZG
1. Eine Verfallsbestimmung soll nicht in die Lage versetzen, aufgrund formeller Überlegungen den Arbeitnehmer in seinen erworbenen Ansprüchen zu beschneiden.
49.2.1.Nr.24
§ 5 ABGB
§ 10 AZG
1. Eine Verfallsbestimmung soll nicht in die Lage versetzen, aufgrund formeller Überlegungen den Arbeitnehmer in seinen erworbenen Ansprüchen zu beschneiden.
