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Tachografenscheiben schriftliche Geltendmachung? - OGH 27.2.2012, 9 ObA 13/12w

36. LfgJuni 2012

49.2.1.Nr.23

§ 5 ABGB
§ 7 ABGB
Art. XII Z 1 Arbeiter-KollV Güterbeförderung

1. Da die normativen Teile des Kollektivvertrags objektiv nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen sind, sind ausgehend von Text und Wortsinn sowie dem Zusammenhang der Regelungen die Absichten der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen.

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