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Überstundendifferenzentgelt bei Pauschale - OGH 22.10.2010, 9 ObA 96/10y

32. LfgFebruar 2011

49.2.1.Nr.22

§ 10 AZG
Pkt. 5 lit. e KollV Angestellte Hotel- und Gastgewerbe

1. Eine kürzere Fallfrist soll den Arbeitnehmer verhalten, über die Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistungen in so unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Leistung geltend zu machen, dass die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Überprüfung des Sachverhalts gewährleistet ist.

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