49.2.1.Nr.21
§ 19f Abs. 2 AZG idF vor BGBl. I 2007/61
§ 19 Z 2 und 4 Arbeiter-KollV holz- und kunststoffverarbeitendes Gewerbe
1. Auch wenn nach dem KollV alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mit Ausnahme des reinen Lohnanspruchs innerhalb von vier Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen, sind Überstundenzeitausgleichsansprüche von dieser Verfallsklausel nicht erfasst.

