49.2.1.Nr.14
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 10 Abs. 1 AÜG
XIX/1 und 2 KollV Arbeitskräfteüberlassung
1. Bei überlassenen Arbeitskräften sind hinsichtlich des Grundlohns nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG allfällige im Beschäftiger-Kollektivvertrag enthaltene Verjährungs- und Verfallsfristen nicht anwendbar.

