49.2.1.Nr.12
Art. XI Z 5, Art. XV Z 3 KollV Arbeiter Güterbeförderungsgewerbe
1. Setzt eine Verfallsklausel die „Ordnungsgemäßheit“ der Lohnabrechnung für den Verfall bzw. Beginn von Verfallsfristen voraus, schadet die in Lohnabrechnungen erfolgte Ausweisung jeweils nur als „Überstundenpauschale“ trotz nicht vereinbarter Pauschalierung dann nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Überprüfung und Detailabrechnung der Überstunden und damit deren ordnungsgemäße Abrechnung dadurch vereitelte, dass er - entgegen seiner Verpflichtung (Art. VI A Z 24 lit. h KollV) - die Fahrten-Schaublätter nicht der Arbeitgeberin ausgefolgt hatte.

