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Überstunden Genügen Aufzeichnungen zur Geltendmachung? - OGH 23.11.2005, 9 ObA 163/05v

17. LfgFebruar 2006

49.2.1.Nr.9

§ 5 Abs. 10 KollV Angestellte Metallgewerbe

1. Unter Geltendmachung wird das aus dem Blickwinkel eines redlichen Erklärungsempfängers zumindest erkennbare Fordern einer Bezahlung konkreter Überstunden verlangt.

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