49.2.1.Nr.9
§ 5 Abs. 10 KollV Angestellte Metallgewerbe
1. Unter Geltendmachung wird das aus dem Blickwinkel eines redlichen Erklärungsempfängers zumindest erkennbare Fordern einer Bezahlung konkreter Überstunden verlangt.
49.2.1.Nr.9
§ 5 Abs. 10 KollV Angestellte Metallgewerbe
1. Unter Geltendmachung wird das aus dem Blickwinkel eines redlichen Erklärungsempfängers zumindest erkennbare Fordern einer Bezahlung konkreter Überstunden verlangt.
