49.2.1.Nr.7
Pkt. 6 lit. e Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe
1. Da die Beweislast für den rechtsvernichtenden Umstand der Zahlung zustehender Remunerationen den Arbeitgeber trifft, geht eine vom Erstgericht getroffene negative Feststellung über geleistete Zahlungen daher zu seinen Lasten.

