vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schriftlichkeit auch bei Gehaltsunstimmigkeiten - OGH 24.6.2004, 8 ObA 15/04w

13. LfgOktober 2004

49.2.1.Nr.6

Pkt. XX KollV Handelsangestellte

1. Die in Punkt XX. enthaltene Grundsatzregelung, dass Ansprüche zur Vermeidung des Verfalls schriftlich geltend zu machen sind, ist auch für die (länger zulässige) Geltendmachung von Einstufungsansprüchen anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!