49.2.1.Nr.2
KollV Speditionsarbeiter
1. Die zur Verhinderung des Verfalls notwendige außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers erfordert die annähernde Konkretisierung derselben, um für den Arbeitgeber erkennbar zu machen, welche Ansprüche ihrer Art und Höhe nach gemeint sind.

