49.2.1.Nr.1
§ 5 Abs. 10 KollV
§ 19c Abs. 8 KollV
Gewerbeangestellte
§ 863 ABGB
1. Erfolgte die Abgeltung von Überstunden und Reisekosten (Kilometergeld) in jahrelanger Übung in der Form, dass der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen in eine Handkasse einlegte, welcher er die ihm jeweils zustehenden Abgeltungen entnahm („Schwarzkasse“), was dem Arbeitgeber bekannt war und von ihm geduldet wurde, liegt eine günstigere schlüssige Sondereinzelvereinbarung vor, welche den Beginn der kollektivvertraglichen Verfallsfrist für diese Ansprüche hinausschiebt.

