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Landesgesetzliche Beendigungsansprüche Form der Geltendmachung? - OGH 29.4.2021, 9 ObA 13/21h

64. LfgOktober 2021

49.1.3.Nr.2

§ 21a Abs. 2 Oö LVBG
§ 51 Abs. 6 Oö LVBG
§ 34 AngG
§ 1162d ABGB

1. Nach § 51 Abs. 6 Oö LVBG genügt es zur Anspruchswahrung, wenn ein Abfertigungsanspruch binnen sechs Monaten nach dessen Fälligkeit (Ende des Dienstverhältnisses) außergerichtlich und mündlich gegenüber dem Dienstgeber geltend gemacht wird:

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